Auch am Arbeitsplatz Auswirkungen
Internetsucht am Arbeitsplatz
Das private Internetsurfen am Arbeitsplatz verursacht in der Wirtschaft Milliardenschäden. Viele Unternehmen blockieren deshalb Erotik- und Spiele-Webseiten, denn Mitarbeiter werden schließlich nicht für das private Nutzen des Internets bezahlt. Doch viele Internetseiten sind weiterhin erreichbar und werden täglich von den Mitarbeitern besucht. Das Schuldempfinden ist hierbei relativ gering: mehr als 60 Prozent aller Arbeitnehmer mit Netzzugang nutzen täglich das Internet für private Zwecke.
Was droht dem Mitarbeiter, wenn er wegen privater Internetnutzung am Arbeitsplatz abgemahnt wird?
Das Bundesarbeitsgericht beschloss in einem Urteil vom 7. Juli 2005 (BAG 2 AZR 581/04), dass der Arbeitnehmer auch ohne ein ausdrückliches Verbot seitens des Arbeitgebers, das Internet grundsätzlich nicht zu privaten Zwecken nutzen darf. Tut er dies dennoch, berechtigt dies den Arbeitsgeber zu einer fristlosen Kündigung.
Woran kann der Arbeitgeber erkennen,
dass einer seiner Mitarbeiter unter einer Onlinesucht leidet?
- Der Mitarbeiter reagiert hektisch beim Eintreten des Chefs, klickt hastig mit der Maus eine Website oder ein Onlinespiel weg, da er Angst hat beim privaten Internetsurfen erwischt zu werden.
- Der Angestellte wirkt müde und ist häufig unausgeschlafen
- Die Leistungen des Arbeitnehmers werden schlechter.
- Früheres Engagement lässt merklich nach
- Der Betroffene spricht mit seinen Kollegen häufig über das Thema Internet, Onlinespiele oder Chats
- Der Mitarbeiter ist unverhältnismäßig oft krank, die Ausfallzeiten steigen
- Der Angestellte fehlt bei Betriebsfeiern
Was kann der Arbeitsgeber tun?
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